Ferienhaus Brand · Baabe
Mietbedingungen PDF-Datei zum Drucken Drucker
1. Buchungen sollten vorzugsweise über das Online-Buchungssystem erfolgen. Diese Buchungen sind verbindlich, die Bestätigung erfolgt automatisch per e-Mail. Der Vermieter behält sich das Recht vor, in begründeten Ausnahmefällen Online-Buchungen innerhalb einer Frist von 7 Tagen abzulehnen.

Buchungen sind auch schriftlich, telefonisch oder per e-Mail möglich. Aus der Anfrage ergibt sich kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages. Bei mehreren gleichzeitigen Anfragen, die sich im Zeitraum überschneiden, entscheidet der Vermieter über die Vergabe. Der Mietvertrag für das Ferienhaus wird für den Vermieter verbindlich, wenn dieser schriftlich oder elektronisch eine entsprechende Buchungsbestätigung zusendet.

Online-Buchungen haben den Vorrang vor allen anderen Buchungsarten.
2. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt 5 Tage. Kürzere Aufenthalte können individuell gegen Aufpreis mit dem Vermieter vereinbart werden.
3. Es dürfen nur dem Vermieter gemeldete Personen im Haus übernachten. Notwendige Angaben sind Name und Wohnanschrift sowie bei Personen unter 18 Jahren das Geburtsdatum. Diese Informationen sind vom Mieter schriftlich oder elektronisch bis spätestens 8 Wochen vor Reisebeginn an den Vermieter zu übermitteln. Die Person, die das Haus mietet, muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitreisende Hunde sind dem Vermieter ebenfalls mit ihrem Namen zu melden. Die Daten müssen spätestens 21 Tage vor Reisebeginn beim Vermieter vorliegen.
4. Der Mietpreis sowie die Kaution in Höhe von 200 € (sofern auf der Rechnung ausgewiesen) werden 14 Tage vor Reiseantritt fällig. Die Kosten sind vom Mieter auf das vom Vermieter angegebene Konto zu überweisen. Erst mit Antritt der Nutzung darf der Vermieter über die Mietsumme verfügen. Die Kaution verbleibt bis zur endgültigen Verrechnung auf dem Konto.
5. Kam ein Vertrag zustande und der Mieter kann das Ferienhaus zum gebuchten Zeitraum nicht nutzen, so gelten folgende Rücktrittsgebühren:
  • bis zum 30. Tag vor Mietbeginn wird nichts in Rechnung gelegt
  • vom 30. bis 1. Tag vor Mietbeginn werden 30% des Mietpreises in Rechnung gelegt
  • ab Tag des Mietbeginns oder bei Nichtantritt der Nutzung werden 80% des Mietpreises in Rechnung gelegt
6. Kam ein Vertrag zustande und der Vermieter kann diesen nicht erfüllen, so werden dem Mieter alle bereits getätigten Zahlungen in voller Höhe rückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Gründe für eine Nichterfüllung seitens des Vermierters beschränken sich darauf, dass das Haus für den Miter objektiv nicht benutzbar ist (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Vandalismus u.ä.). Persönlich Gründe des Vermieters sind ausdrücklich ausgeschlossen.
7. Zuzüglich zu den vom Vermieter ausgewiesenen Kosten fällt im Ostseebad Baabe Kurtaxe an. Wenn möglich erfolgt die Berechnung der Kurtaxe mit Ihrer Ferienhausrechnung und die Kurkarten finden Sie bei Anreise in Ihrem Ferienhaus vor. Kann der Mieter das Ferienhaus zum gebuchten Zeitpunkt nicht nutzen, wird die gezahlte Kurtaxe rückerstattet. Diese Form der Ausstellung der Kurkarten ist ein Service Ihres Vermieters.

Ein Anspruch auf diesen Service besteht nicht. Wird die Kurtaxe nicht speziell auf der Rechnung ausgewiesen, so ist diese vor Ort in der Kurverwaltung zu entrichten.
8. Der Mieter hat bei Übernahme des Hauses dieses und dessen Einrichtung auf Beschädigungen zu überprüfen. Sichtbare Mängel sind unverzüglich der Betreuungsfirma vor Ort oder dem Vermieter anzuzeigen. Das Gleiche gilt für verdeckte Mängel, die erst später entdeckt werden. Probleme mit dem Reinigungszustand sind zeitnah nach der Anreise mit der Betreungsfirma zu klären. Der Mieter hat im begründeten Fall das Recht, bis zum Tag nach der Anreise 12:00 Uhr eine Nachreinigung anzufordern. Können die Probleme nicht mit der Betreuungsfirma geklärt werden, ist der Vermieter zu informieren.
9. Für Schäden, die vom Mieter während der Mietzeit verursacht werden, haftet der Mieter. Verursachte Schäden sind dem Vermieter bzw. der Betreuungsfirma unverzüglich anzuzeigen.

Bagatellschäden (z.B. einzelne zerbrochene Teller oder Gläser) und Schäden des normalen Verschleißes werden kulant geregelt. Eine Anzeige ist trotzdem wichtig, damit der Vermieter den Schaden umgehend beseitigen kann.
10. In allen Häusern gilt Rauchverbot. Rauchen ist außerhalb der Häuser auf den Terrassen möglich. Bei Verstößen, die zu Beeinträchtigungen von nachfolgenden Mietern führen und erheblichen Aufwand zur Beseitigung erfordern (Rauchgeruch, umherliegende Kippen), kann dieser Aufwand in einer Höhe bis zu 100,00 € in Rechnung gelegt werden.
11. Der Mieter ist für die Endreinigung verantwortlich. Der Vermieter bietet an, diese von einer von ihm beauftragten Firma kostenpflichtig durchführen zu lassen. Reinigt der Mieter das Haus selbst, erfolgt eine Abnahme durch eine vom Vermieter beauftragte Person. Verlässt der Mieter das Haus ohne Abnahme, können festgestellte Mängel nachträglich in Rechnung gelegt werden.
12. Das Haus steht am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist das Haus bis spätestens 10.00 Uhr zu verlassen. Abweichungen sind individuell mit dem Vermieter bzw. der Betreuungsfirma vor Ort zu vereinbaren. Den Modus der Schlüsselübergabe wird Ihnen in den Reiseunterlagen mitgeteilt.
13. Häuser mit Telefonanschluss:
Der Internetzugang und Anrufe in das Festnetz der Deutschen Telekom sind kostenfrei. Nicht kostenfrei sind Anrufe zu Mobilfunk, ins Ausland und zu Sonderrufnummern. Diese Kosten werden nachträglich in Rechnung gelegt, pro Telefoneinheit werden 0,15 € berechnet. Als Berechnungsgrundlage dient der Einzelgesprächsnachweis des jeweiligen Telefonanbieters.
14. Liegen keine vom Mieter verschuldeten Beschädigungen am oder im Haus vor, wird die Kaution (sofern auf der Rechnung ausgewiesen) innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Nutzung rückerstattet.
15. Mängel am Haus, die im Widerspruch zu den Informationen im Internet bzw. zu den zugesandten Unterlagen stehen, sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dieser wird sich bemühen diese umgehend abzustellen. Ist dies nicht möglich, ist eine außergerichtliche Einigung zwischen Mieter und Vermieter anzustreben.